Verkehrsrecht
Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht setzt sich aus unterschiedlichen Rechtsgebieten zusammen und umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die den Transport von Personen und Waren auf öffentlichen Verkehrswegen betreffen. Es gilt für die Führer von Kfz genauso wie für Fußgänger und Fahrradfahrer.
Insbesondere fallen unter das Verkehrsrecht die Bereiche des Verkehrsunfallrechts und Versicherungsrechts, des Fahrerlaubnisrechts, des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts, des Verkehrsstrafrechts und des Verkehrszivilrechts.
Verkehrsunfallrecht/Versicherungsrecht
Aufgrund der hohen Verkehrsdichte stehen Verkehrsunfälle leider oft auf der Tagesordnung. Laut dem Statistischen Bundesamt kam es in Deutschland im Jahr 2021 zu insgesamt 2.314.938 Unfällen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr.
Dabei kann die Regulierung von Verkehrsunfällen schnell schwierig werden. In den meisten Fällen geht es um mehrere Schadenspositionen, die leider häufig auch Personenschäden umfassen. Je mehr Fahrzeuge, Personen und Versicherungen beteiligt sind, desto schneller kann es für die Unfallbeteiligten unübersichtlich werden.
Die Anwaltskanzlei Kramer hilft Ihnen bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen und vertritt gegenüber anderen Unfallbeteiligten und gegnerischen Versicherungen Ihre rechtlichen Interessen im Rahmen der Unfallregulierung.
Häufige Fälle im Verkehrsunfallrecht sind:
- Schadensersatzansprüche
- Reparaturkosten
- Wertminderung des beschädigten Fahrzeugs
- Kosten für ein Ersatzfahrzeug
- Abschleppkosten
- Kosten für die Beauftragung eines Gutachters
- Rechtsanwaltskosten
- Nutzungsausfall
- Verdienstausfall
- Haushaltsführungsschaden
- Schmerzensgeld
- Beerdigungskosten
Fahrerlaubnisrecht
Gerade bei uns im ländlichen Bereich ist der Führerschein eine Garantie der eigenen Mobilität. Bei Verlust des Führerscheins kann es für den Betroffenen sowohl zu persönlichen als auch zu beruflichen Problemen kommen. Dies gilt grundsätzlich nicht nur für Berufskraftfahrer.
Die Anwaltskanzlei Kramer hilft Ihnen gerne in allen Belangen des Fahrerlaubnisrechts.
Häufige Fälle im Fahrerlaubnisrecht sind:
- Abstinenznachweis
- Erwerb, Entziehung, Neuerteilung der Fahrerlaubnis
- EU-Führerschein, ausländische Fahrerlaubnis
- Fahrtenbuch
- Führerschein auf Probe und begleitetes Fahren mit 17
- Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
- Punktsystem
- Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde
- Verkehrszentralregister (Tilgung/Löschung von Einträgen)
Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
Im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht werden alle Verkehrsverstöße, die mit einem Bußgeldbescheid geahndet werden können, zusammengefasst.
Sind Sie „geblitzt" worden oder wird Ihnen im Zusammenhang mit einer Verkehrskontrolle ein anderer Verkehrsverstoß (z.B. Abstandsunterschreitung, Rotlichtverstoß, Trunkenheitsfahrt) zur Last gelegt?
Oft droht neben einem Bußgeld zudem die Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister. Diese Eintragungen können in bestimmten Fällen zu einem Fahrverbot oder zum Verlust der Fahrerlaubnis führen.
Die Anwaltskanzlei Kramer berät Sie gerne und prüft nach Einsicht in die amtlichen Ermittlungsakten, ob der Bescheid rechtmäßig und ob das ausgesprochene Bußgeld angemessen ist. Ein schnelles Handeln ist in jedem Fall gefragt, denn die Einspruchsfrist beträgt in der Regel nur 14 Tage!
Häufige Fälle im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht sind:
- Geschwindigkeitsüberschreitung (Radar-, Lasermessung, Überprüfung von Messverfahren)
- Alkoholfahrt, Cannabis- und Drogenkonsum
- Alkoholverbot für Fahranfänger
- Rotlichtverstoß
- Unterschreiten des Sicherheitsabstandes
- Benutzung des Mobiltelefons
- Geldbuße
- Fahrverbot
Verkehrsstrafrecht
Ein schwerwiegender Verkehrsverstoß kann zu einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft führen. Dies ist in der Regel der Fall, wenn ein Anfangsverdacht für eine Verkehrsstraftat vorliegt.
Die Sanktionen bei Verkehrsstraftaten sind sehr umfassend und können unter Umständen auch zu einer Freiheitsstraße führen.
Zudem können weitere schwere Folgen für den Betroffenen eintreten:
- Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)
- Entziehung der Fahrerlaubnis
- Beschlagnahme des Führerscheins
- Fahrverbot
- Verlängerung der Probezeit
- Einziehung des Tatfahrzeugs
Im Hinblick auf die Folgen bei Verkehrsstraftaten ist daher dem Betroffenen zu raten, unverzüglich einen Rechtsanwalt aufzusuchen und vorher keine Angaben zur Sache zu machen.
Häufige Fälle im Verkehrsstrafrecht sind:
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort („Fahrerflucht"), § 142 StGB
- Beleidigung, § 185 StGB
- Nötigung, § 240 StGB
- Fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB
- Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, § 315b StGB
- Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB
- Vollrausch, § 323a StGB
- Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG
- Sicherstellung/Beschlagnahme des Führerscheins
- Entziehung der Fahrerlaubnis und Sperrfristen
Verkehrszivilrecht
Das Verkehrszivilrecht umfasst das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht. Grundsätzlich unterliegen diese Teilbereiche den allgemeinen Regeln des Schadensrechts, Schuldrechts und Sachenrechts, wobei besondere verkehrsrechtliche Besonderheiten eine Rolle spielen.
Gerade wenn es um rechtliche Probleme beim Kauf oder Verkauf eines Kfz, einer Autoreparatur oder im Zusammenhang mit einem Leasingvertrag gibt, beraten und vertreten wir Sie gerne.
Häufige Fälle im Verkehrszivilrecht sind:
- Finanzierungen von Kfz
- Garantie
- Kauf von Kfz (Neuwagen, Gebrauchtwagen, AGB-Recht, Inzahlungnahme)
- Leasing von Kfz
- Reparatur, Werkvertragsrecht
- Mängelhaftung (Nacherfüllung, Schadensersatz, Minderung, Rücktritt)