Strafrecht

Die Anwaltskanzlei Kramer tritt für Ihre Rechte in einem strafrechtlichen Verfahren ein.
Im Bereich des Strafrechts wird die Ermittlung, Verfolgung und Ahndung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten durch den Staat geregelt und durchgesetzt. Häufig wird dabei in Rechte von Beschuldigten, Angeklagten und auch von Dritten eingegriffen.
Als unser Mandant verteidigen wir Ihre Rechte im Rahmen einer Wahl- oder Pflichtverteidigung. Dies gilt selbstverständlich in jedem Verfahrensstadium der Strafverfolgung (Ermittlungsverfahren, nach Erhebung der Anklage und nach Verkündung eines Urteils bzw. Erlass eines Strafbefehls).
Ebenso vertritt die Anwaltskanzlei Kramer die Interessen von Mandanten, die Opfer einer Straftat geworden sind, als Nebenkläger.
Das Ziel der Beratung und Vertretung im Strafrecht ist es, Ihnen in dieser schwierigen Lebenssituation beizustehen und Sie von dieser Last so gut wie möglich zu befreien oder diese zumindest zu mildern. Gerade ein Verfahren im Strafrecht stellt für den Betroffenen und seine Angehörigen eine psychische und oft auch eine finanzielle Belastung dar. Es ist wichtig, dass Sie als Betroffener genau über die jeweiligen Verfahrensschritte aufgeklärt werden und so die notwendigen Verteidigungshandlungen nachvollziehen können.
Wir stehen Ihnen in dieser schwierigen Situation vorurteilsfrei und diskret bei und verteidigen Sie gegen die staatliche Strafverfolgung. Dies gilt auch im Rahmen einer Pflichtverteidigung in jedem Verfahrensstadium.
Je früher Einfluss auf die Ermittlungen durch einen Rechtsbeistand genommen wird, desto größer ist der Handlungsspielraum.

Strafrechts- Notdienst
Im Falle einer drohenden Verhaftung oder einer Durchsuchung von Wohnungs- oder Geschäftsräumen steht Ihnen außerhalb unserer Geschäftszeiten ein Notdienst in Strafsachen unter 0151/42040718 zur Verfügung.
Bei Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden halten Sie sich an folgende Grundregeln:
Bewahren Sie so gut wie es geht Ruhe und einen kühlen Kopf.
Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Machen Sie keine vorschnellen Angaben gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Lassen Sie sich auch nicht in Gespräche verwickeln.
Kontaktieren Sie Ihren Rechtsanwalt des Vertrauens.
Das Schweigen als Beschuldigter ist eine der wichtigsten Grundregeln und gilt grundsätzlich immer. Dabei ist es erst einmal unwichtig, ob die Vorwürfe gegen Sie richtig oder falsch sind. Machen Sie keine Angaben zur Sache, entschuldigen Sie sich nicht oder versuchen sich zu rechtfertigen, sondern Sie nehmen Ihr Recht wahr und schweigen.

Typische Fälle im strafrechtlichen Bereich:

  • Allgemeines Strafrecht
  • Arbeitsstrafrecht
  • Betäubungsmittelstrafsachen
  • Bestechung & Korruption
  • Internetstrafrecht
  • Insolvenzstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Kapitalstrafrecht
  • Körperverletzung & Totschlag
  • Opfervertretung
  • Rechtsmittelverfahren
  • Schwarzarbeit
  • Sexualstrafrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Selbstanzeige
  • Steuerstrafrechtliche Verteidigung
  • Untreue
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Verhaftung und Untersuchungshaft
  • Verkehrsstrafrecht
  • Vermögensabschöpfung