Mietrecht
Das Mietrecht ist durch die Gesetzgebung und die Rechtsprechung stetig im Wandel. Wichtig ist es daher, stets mit der aktuellen Gesetzeslage und der Rechtsprechung vertraut zu sein.
Die Anwaltskanzlei Kramer berät Sie gerne bei Fragen und Problemen im Mietrecht. Wir beraten und vertreten sowohl Mieter als auch Vermieter bei Wohnraum- und Gewerbemietverträgen, sowie Wohnungseigentümer im Wohnungseigentumsrecht. Auch stehen wir Ihnen gerne bei rechtlichen Fragen und Problemen im Bereich der Pacht, insbesondere bei Pachtverträgen über landwirtschaftliche Flächen und ausgestattete Gastronomiebetriebe, zur Verfügung. Zudem sind wir im Bereich des Maklerrechts tätig.
Folgende Fallgruppen fallen in den Bereich des Mietrechts:
- Bauträgerrecht Verhandlungen, Gestaltung und Überprüfung von Bauträgerverträgen
- Beendigung von Mietverträgen
- Erststellung und Überprüfung von Mietverträgen im Bereich von Wohnungs- und Gewerbemietverträgen (bzw. Pacht)
- Durchsetzung und/oder Abwehr von Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie von Miet- und Pachterhöhungen und Kündigungen
- Fragen zum Mietgebrauch
- Fragen zur Miethöhe
- Geltendmachung und Abwehr von Maklerprovisionsansprüchen
- Gestaltung und Überprüfung von Teilungserklärungen
- Immobilienrecht
- Maklerrecht
- Mietmängel
- Mietminderung
- mietrechtliche Gewährleistung
- Nachbarschaftsrecht
- Pachtverträge
- Räumungsklagen
- Verhandlung, Gestaltung und Überprüfung von Maklerverträgen und Maklerklauseln in Notarverträgen