Forderungsmanagement
In der Praxis ist es leider keine Seltenheit, dass gesetzte Zahlungsfristen überschritten werden. Sowohl Privatleute als auch Unternehmen kommen ihrer Zahlungsverpflichtung häufig erst lange Zeit nach der Fälligkeit nach oder die Zahlung bleibt ganz aus.
Dieser Umstand kann für Betriebe und Privatpersonen als Gläubiger oftmals zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen führen. Die Anwaltskanzlei Kramer unterstützt Sie, ein konsequentes Forderungsmanagement mit dem notwendigen Blick auf Ihre Interessen zu betreiben.
Mit dem notwendigen Nachdruck, aber auch gleichzeitig mit seriösem Verhalten gegenüber Ihren Schuldnern, können wir Ihnen helfen, Forderungen im außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren geltend zu machen.
Gerne übernehmen wir für Sie das Forderungsmanagement, stehen Ihnen bei der Optimierung Ihres Forderungsmanagements zur Seite oder halten Inhouse-Schulungen ab, um auch Ihre Mitarbeiter über den Ablauf eines effektiven Managements des Zahlungsverkehrs zu schulen.
Folgende Fallgruppen fallen in den Bereich des Forderungsmanagements:
- außergerichtliche Geltendmachung von Forderungen
- gerichtliche Durchsetzung von Forderungen
- Arrest und einstweilige Verfügungen
- Abwehr unberechtigter Forderungen
- Anmeldungen von Forderungen im Insolvenzverfahren
- Zwangsvollstreckung
- Abwehr von Zahlungsaufforderungen
- Schulungen für Unternehmen im Forderungsmanagement