Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Personen, die durch Ehe, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind.
Im Familienrecht können Rechtsstreitigkeiten oft mit einer emotionalen Auseinandersetzung zwischen Menschen einhergehen, die sich einmal sehr nahestanden. Um einem drohenden rechtlichen sowie zwischenmenschlichen Konflikt frühzeitig entgegenzuwirken bzw. ihn zu entschärfen, sollte mit der Einholung anwaltlicher Beratung nicht allzu lange gewartet werden.
Wir beraten und vertreten Sie gerne in familienrechtlichen Angelegenheiten und stehen Ihnen nicht nur mit rechtlichem Rat, sondern auch mit Einfühlungsvermögen zur Seite, um Ihre Interessen zielgerichtet durchzusetzen.
Die relevanten Fallbereiche im Familienrecht sind:

  • Adoptionsverfahren
  • Ehegatten- und Kindesunterhalt
  • Ehescheidung und ihre Folgen
  • Eheverträge - Gestaltung, Auslegung, Rechtsfragen
  • Ehewohnung
  • eingetragene Lebensgemeinschaften
  • Elterliche Sorge, Sorgerecht
  • Elternunterhalt
  • Hausrat
  • Kindesunterhalt
  • Patientenverfügungen
  • Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • Regelungen von Mietverträgen und des Familienhauses aus Anlass der Trennung
  • Scheidung und die damit verbunden Rechtsfragen
  • Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen - Gestaltung, Auslegung, Rechtsfragen
  • Umgangsrecht und Umgangsregelung
  • Unterhalt bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Zugewinnausgleich
  • Zuwendungen von Schwiegereltern