Erbrecht
Das Erbrecht behandelt die Frage, wem im Falle des Todes eines Menschen sein Vermögen zufallen soll. Allein der Verlust eines geliebten Menschen ist für die Hinterbliebenen eine belastende Situation. Durch eine unklare und/oder ungeregelte Erbsituation können zusätzliche Unsicherheiten und Ängste bei den Hinterbliebenen hinzutreten. Daher ist es in der Regel sinnvoll und verantwortungsbewusst, die eigene Nachfolge rechtzeitig zu bedenken und zu regeln.
Die Anwaltskanzlei Kramer berät und vertritt Sie gerne bei Fragen im Erbrecht und findet mit Ihnen gemeinsam für Ihre speziellen Bedürfnisse eine individuelle Lösung. Ein Hauptziel in der Beratung im Erbrecht ist die Streitvermeidung innerhalb der Familie, sowie für Ihren persönlichen letzten Willen unter Beachtung der finanziellen wie steuerrechtlichen Folgen ein rechtssicheres Konzept zu entwickeln. Dabei liegt das Augenmerk auf der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und der Nachfolgeplanung.
Zudem berät und vertritt Sie die Anwaltskanzlei Kramer in Erbrechtsfragen nach dem Erbfall über die Wirksamkeit und Auslegung von Testamenten und begleitet die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Dabei liegt der Fokus in der außergerichtlichen und zügigen Klärung von Fragen zum Pflichtteil und der Pflichtteilsergänzung sowie der konsequenten Durchsetzung der Rechte gegenüber Miterben, Testamentsvollstreckern, Versicherungen, Finanzämtern, Banken und dem Nachlassgericht. Bei unvermeidbaren streitigen Fällen vertreten wir Ihre erbrechtlichen Interessen auch in Gerichtsprozessen.
Folgende Fallgruppen im Erbrecht kommen in Betracht:
- Auflagen in Testamenten
- Auslegung von Testamenten
- Ehegattentestament
- Eigenhändiges Testament
- Erbengemeinschaft
- Erbfolge
- Erbschaftskauf
- Erbscheinverfahren
- Erbunwürdigkeit
- Erbvertrag
- Erbverzicht
- Errichtung eines Testaments
- Gesetzliche Erbfolge
- Nottestament
- Patientenverfügung
- Pflichtteilsrecht
- Rechtliche Stellung des Erben
- Testament
- Testamentsvollstreckung
- Unternehmensnachfolge
- Vermächtnis
- Vorsorgevollmacht