Baurecht

Das Baurecht im Allgemeinen bezeichnet alle Normen, die das Bauen im weitesten Sinne betreffen. Dabei umfasst das Baurecht das private und das öffentliche Baurecht.
Unter das private Baurecht fallen die Rechtsgebiete des Grundeigentumsrechts, Nachbarschaftsrechts und des Bauvertragsrechts.
Unter das öffentliche Baurecht fallen das Bauordnungsrecht, das Bauplanungsrecht und das Baunebenrecht. Es bildet den rechtlichen Ordnungsrahmen bei der Errichtung und dem Betrieb baulicher Anlagen.
Die Anwaltskanzlei Kramer berät und vertritt Sie in Ihren baurechtlichen Fragen und begleitet Sie praxisorientiert durch alle Phasen Ihres Bauvorhabens im privaten sowie im öffentlichen Baurecht. Für Ihr Projekt stehen Ihre wirtschaftlichen Interessen im Mittelpunkt der Beratung. Hierfür wird im Bedarfsfall – auch im außergerichtlichen Verfahren – durch die Einschaltung von Sachverständigen externe Expertise eingeholt. Gerichtsverfahren sind in der Regel zeit- und kostenintensiv, doch manchmal erforderlich, um die Auseinandersetzung zu Ihren Gunsten zu beenden. Auch in diesem Fall werden wir Sie kompetent vertreten.

Relevante Bereiche im Baurecht sind Folgende:

  • Bau- und projektbegleitende Beratung sowie Unterstützung von Auftraggebern und Auftragnehmern/ Vertragsgestaltung- und Prüfung
  • Beratung von Auftraggebern und Auftragnehmern
  • Verhandlung, Gestaltung und Überprüfung von Bauverträgen (BGB und VOB/B)
  • Durchsetzung und Abwehr von Sachmangelhaftung
  • Prüfung und Beantwortung von Behinderungsanzeigen
  • Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen, insbesondere im Zusammenhang mit Nachträgen
  • Sicherung und Klärung von Mängelansprüchen, insbesondere im Rahmen von selbständigen Beweisverfahren
  • Vertretung in Bauprozessen
  • Baugenehmigungen und Bauvoranfragen
  • Durchsetzung und Abwehr von Genehmigungsansprüchen
  • Benachrichtigungen an Nachbarn/Angrenzern und Nachbarschaftsrecht
  • Abbruch- und Nutzungsuntersagungsverfügungen sowie Beseitigungsanordnungen
  • Flächennutzungs- und (vorhabenbezogene) Bebauungspläne
  • Umwelt-, Naturschutz- und Immissionsschutzrecht
  • Denkmalschutzrecht
  • Verhandlung, Gestaltung und Überprüfung von Architektenverträgen
  • Durchsetzung und Abwehr von Honorarforderungen
  • Abwehr und Geltendmachung von Haftungsansprüchen in Abstimmung mit der Berufshaftpflichtversicherung
  • Prüfung von Schadensersatzansprüchen aus der Verletzung von Urheberrechten
  • Durchsetzung und Abwehr von Werklohnforderungen
  • Beratung bei Abrechnungsfragen
  • Beratung bei Insolvenz eines Vertragspartners
  • Anwendungsbereich des Vergaberechts
  • Prüfung von Schadenersatzansprüchen