Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten in sämtlichen Fragen zum Arbeitsrecht.
Zu unseren Mandanten zählen Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit Anliegen in sämtlichen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Die Vertretung erfolgt sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vor allen Arbeitsgerichten, Landgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht.
Selbstverständlich sind wir auch rein beratend und vertragsgestaltend für Sie tätig.
Relevante Bereiche des Arbeitsrechts sind:
Für Arbeitnehmer:
- Kündigung und Kündigungsschutzverfahren
- Abfindungsoptimierung
- Prüfung, Vorbereitung und Abschluss von Aufhebungsverträgen
- Durchsetzung von Arbeitnehmeransprüchen (Lohn, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Urlaub, Arbeitszeugnis)
- Abmahnungen
- Umsetzung, Versetzung, Eingruppierung
- Betriebliche Altersversorgung
- Fragen der Arbeitnehmerhaftung
- Mutterschutz und Elternzeit
- Rechte Schwerbehinderter im Betrieb
- Verhalten bei Insolvenz des Arbeitgebers
- Mobbing, Umgang mit Konflikten am Arbeitsplatz
- Wettbewerbsverbote und Karenzentschädigung
- Fragen der Altersteilzeit
- Arbeitsvertragsgestaltungen (Befristungsmöglichkeiten, Flexibilisierung der Arbeitszeit, Vergütungsmodelle und Anreizsysteme, Fragen des Direktionsrechts, Arbeitnehmerhaftung, Dienstwagen)
- Betriebsvereinbarungen
- Arbeiternehmermitbestimmung (Betriebsratswahlen, Mitbestimmung in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Fragen)
- Arbeitnehmerüberlassung
- Betriebsübergang
- Sozialplan und Interessenausgleich
- Kurzarbeit
Für Arbeitgeber:
- Vertretung im Arbeitgeberstrafrecht
- Kündigung von Betriebsvereinbarungen
- Kündigung von Betriebsratsmitgliedern
- Rechtssichere Vertragsgestaltung
- Abmahnung von Arbeitnehmern
- Ausspruch von Kündigungen aller Art
- Aufhebungsverträge
- Massenentlassungsanzeigen
- Abwehr von Lohn- und Gehaltsforderungen
- Abwehr von Mobbingvorwürfen
- Beratung bei Umstrukturierungsmaßnahmen
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
- Schulungen Ihres Betriebes/Unternehmens in arbeitsrechtlichen Prozessen